Aktuelles
10.07.2024
Die Gemeindlichen Werke Hengersberg warnen vor Haustürgeschäften
Aus gegebenem Anlass weisen die Gemeindlichen
Werke Hengersberg (GWH) darauf hin, dass Haustürwerbung im Zusammenhang mit dem
Wechsel des Energieversorgers eine sehr verbreitete und grundsätzlich zulässige
Werbemethode ist, um Letztverbraucher von Strom oder Gas zu einem
Versorgerwechsel zu bewegen. Verboten ist Haustürwerbung aber, wenn die Werbeperson
dabei etwas der Wahrheit zuwider erklärt, z. B. diese käme von den GWH, wäre in
deren Auftrag unterwegs oder müsste den Zählerstand ablesen. Denn jede dieser
Aussagen ist die Unwahrheit und zielt nur darauf ab, durch Täuschung die beworbene
Person zu einem Versorgerwechsel zu bewegen.
Dabei weisen die Bundesnetzagentur wie auch
Verbraucherschutzverbände immer wieder eindringlich darauf hin, dass bei einer
solchen Haustürwerbung Vorsicht geboten ist: Dazu gehört es, sich zunächst
einmal von der Werbeperson deren Ausweis zeigen zu lassen. Angaben zur
Zählernummer und der eigenen Kontoverbindung sollten grundsätzlich nicht
gemacht werden. Denn allein schon die Zählernummer reicht aus, um für einen
Letztverbraucher einen Versorgerwechsel durchzuführen, ohne (!) dass dieser
überhaupt einem solchen zugestimmt hat.
Auch sollte während der Haustürwerbung kein
neuer Energieliefervertrag abgeschlossen werden, vielmehr zunächst einmal in
Ruhe geprüft werden, ob ein Versorgerwechsel tatsächlich zu geringeren
Jahresenergiekosten führt. Auch sollte immer bedacht werden, welche Vorteile
die Energiebelieferung durch die GWH vor Ort hat, nämlich dass es hier persönliche
Ansprechpartner gibt, die weiterhelfen können, wenn es Probleme gibt.
Sollte trotzdem im Rahmen des Hausbesuches ein
Vertrag unterschrieben worden sein, kann dieser innerhalb von 14 Tagen
widerrufen werden. Der Widerruf sollte vom Kunden per E-Mail und per
Einschreiben/Rückschein versandt werden. Denn der Nachweis dafür, dass ein
Vertrag rechtzeitig widerrufen wurde, liegt beim Letztverbraucher. Um Kunden
der GWH bei der Erklärung eines solchen Widerrufes zu unterstützen, können Sie bei
uns ein anwaltlich verfasstes Widerspruchsformular zu Ihrer freien Verwendung
anfordern. Denn in diesem erklären Sie nicht nur den Widerruf eines
Vertragsabschlusses, sondern es geht auch um den Schutz Ihrer Daten.
Um gegen unlautere Haustürwerbung vorgehen zu
können, benötigen die GWH die Unterstützung ihrer Kunden: Bitte melden Sie sich
nach einem Hausbesuch im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel im
Kundencenter der GWH unter der Telefonnummer 09901/9308-35. Gerne geben wir
dann betroffenen Kunden - nach Rücksprache mit unserem Hausanwalt -
Hilfestellungen, wenn es bei der Geltendmachung des Widerrufsrechts Probleme
geben sollte.
Ihre Gemeindlichen Werke Hengersberg
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