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27.08.2024

Gemeindliche Werke warnen vor unlauterer Telefonwerbung


Aus gegebenem Anlass informieren die Gemeindlichen Werke Hengersberg darüber, dass es wieder verstärkt dazu kommt, dass unseriöse Energielieferanten versuchen, im Rahmen von verbotener Telefonwerbung Letztverbraucher zu einem Wechsel des Energieversorgers zu bewegen. Dabei werden nicht selten für den Fall eines Versorgerwechsels Einsparungen von mehreren 100 Euro pro Jahr versprochen.

In Wahrheit verhält es sich aber oft so, dass nach einem Versorgerwechsel letztendlich sogar mehr für den eigenen Energieverbrauch zu bezahlen ist als beim aktuellen Energieversorger.

Die Gemeindlichen Werke Hengersberg raten in Übereinstimmung mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers sehr kritisch und vorsichtig zu sein: Zunächst sollten der Name des anrufenden Unternehmens und der anrufenden Person notiert werden, ebenso die Telefonnummer, von der aus der Telefonanruf erfolgt. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten der anrufenden Person auf keinen Fall am Telefon mitgeteilt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber mittlerweile geregelt, dass der wirksame Abschluss eines Strom- oder Gasversorgungsvertrages mit einer Privatperson nicht mehr mündlich am Telefon erfolgen kann, sondern der Textform bedarf.

Sollte es aufgrund eines solchen unlauteren Telefonanrufes trotzdem zu einem wirksamen Vertragsabschluss in Textform gekommen sein, haben Privatpersonen ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Zudem stehen die Gemeindlichen Werke Hengersberg ihren Kunden gerne für diesbezügliche Rückfragen unter der Tel.-Nr. 09901/9308-0 zur Verfügung. Dabei kann z. B. geprüft werden, ob das telefonische Angebot seriös ist und bei einem Versorgerwechsel tatsächlich ein versprochener Einsparbetrag der Wahrheit entspricht.


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